Sollten Sie unverschuldet oder nicht aus alleinigem Verschulden in einen Unfall verwickelt werden, haben Sie Anspruch auf Ersatz / Teilersatz Ihres Schadens. Zur reibungslosen und schnellen Abwicklung wird folgendes empfohlen:
01.
Unfallstelle absichern
Warnblinker
Warnweste
Warndreieck
02.
Erste Hilfe leisten
Verletzte beruhigen
blutende Wunden versorgen
stabile Seitenlage bei bewusstlosen, atmenden Verletzten
Herzdruckmassage bei bewusstlosen Verletzten mit unregelmäßiger oder ausgesetzter Atmung
03.
Notruf betätigen
Rettungsdienst 112
Polizei 110
04.
Datenaufnahme & Beweissicherung
Zeugen: Personalien aufnehmen
Fotos: Fahrzeugpositionen, Schäden, Bremsspuren
Unfallbericht: mit Beteiligten ausfüllen, keine Schuldanerkenntnis abgeben, Daten des Unfallgegners, Kennzeichen & Versicherungsdaten aufnehmen
05.
Schadensguachten
Kontakt mit einem freien Kfz-Sachverständigen oder einem Verkehrsfachanwalt aufnehmen
Lassen Sie sich auf keinen Fall von der gegnerischen Versicherung aufzwingen was Sie in einem Schadenfall zu tun haben