Die Sachverständigenkosten gehören zu dem Schadensersatzanspruch, den Sie gegenüber des Schädigers bzw. dessen Haftpflichtversicherung haben, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind. Bei allen Unfallschäden, deren Reparaturkosten die Bagatellschadengrenze von derzeit ca. € 700,- bis € 800,– überschreitet, müssen die Sachverständigenkosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Wenn Sie nicht sicher sind, ob die Bagatellschadengrenze erreicht ist, rufen Sie uns unverbindlich an