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In einem Kostenvoranschlag werden ausschließlich die Reparaturkosten eingeschätzt, aber Beweise nicht vollständig gesichert. Sollte durch späteres Zerlegen des Fahrzeuges ein zusätzlicher Schaden erkennbar werden, sind Schwierigkeiten bei der Regulierung wahrscheinlich. Wichtige Parameter wie Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert und Restwert werden dann möglicherweise von der gegnerischen Versicherung ermittelt. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass diese ermittelten Werte…
Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten auf Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). Hierbei müssen Sie wissen, dass keine MwSt. von der gegnerischen Versicherung ausgezahlt wird. Wenn Sie Ihr Fahrzeug selbst reparieren und Sie haben z.B. für die Ersatzteile bzw. Lackierung eine Rechnung bekommen auf der die MwSt.…
Als Geschädigter haben Sie immer die freie Wahl eines KFZ-Sachverständigen. Er arbeitet in Ihrem Auftrag und ist frei und unabhängig. Wenn Sie den Sachverständigen, der von der Versicherung beauftragt wurde wählen, bedenken Sie, dass dieser für seinen Auftraggeber arbeitet. Sie überlassen also der Versicherung die den Schaden ausgleichen muss, zu beurteilen, ob und in welcher Höhe…
Die Sachverständigenkosten gehören zu dem Schadensersatzanspruch, den Sie gegenüber des Schädigers bzw. dessen Haftpflichtversicherung haben, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind. Bei allen Unfallschäden, deren Reparaturkosten die Bagatellschadengrenze von derzeit ca. € 700,- bis € 800,– überschreitet, müssen die Sachverständigenkosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Wenn Sie nicht sicher sind, ob die…