Die Versicherung benötigt kein Schadengutachten?!
Sie als Geschädigter sind beweispflichtig. Sie müssen im Zweifelsfall beweisen können, wie hoch der entstandene Schaden an Ihrem Fahrzeug ist. Ausserdem müssen Sie beweisen, ob der in Rede stehende Schaden überhaupt von dem gegnerischen Fahrzeug verursacht worden sein kann. Diese Beweissicherung, soweit sie an dem unfallbeschädigten Fahrzeug zu leisten ist, übernehmen wir durch unser Gutachten.…